Erklärung zur Barrierefreiheit

VisitScotland bemüht sich darum, allen Nutzern die Informationen und Ressourcen, die auf unserer Webseite zur Verfügung stehen, zugänglich zu machen.

Nachfolgend finden Sie Informationen und Details zur barrierefreien Nutzung unserer Webseite. 

Wir freuen uns über Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge, die uns dabei helfen, die Barrierefreiheit unserer Webseite zu verbessern. Falls Sie Schwierigkeiten haben, auf Informationen auf unseren Seiten zuzugreifen, wenden Sie sich bitte an info@visitscotland.com.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Webseite von VisitScotland.

Diese Webseite wird von VisitScotland betrieben. Wie möchten, dass so viele Menschen wie möglich diese Webseite nutzen können. Dies bedeutet beispielsweise, dass Folgendes möglich ist:

  • Einstellung von Farben, Kontrasten und Schriftarten
  • Vergrößerung um bis zu 300 Prozent, ohne dass die Webseite größer als der Bildschirm wird
  • Navigation per Tastatur auf einem Großteil der Webseite
  • Navigation per Spracherkennungs-Software auf einem Großteil der Webseite
  • Nutzung von Screenreadern (darunter die aktuellsten Versionen von JAWS, NVDA und VoiceOver) auf einem Großteil der Webseite

Wir haben den Text auf der Webseite außerdem so verständlich wie möglich gestaltet.

AbilityNet bietet Hinweise dazu, wie Sie Ihr Endgerät einfacher nutzen können, wenn Sie eine Behinderung haben (in englischer Sprache).

 

Wie barrierefrei ist diese Webseite?

Wir wissen, dass einige Bereiche dieser Webseite nicht vollkommen barrierefrei sind:

  • Es gibt keine korrekt formatierte Überschriftenstruktur, um die Navigation zu ermöglichen.
  • Ausgewählte Videos auf der Webseite bieten keine Alternative zum Anhören.
  • Verschiedene Sprachen sind, wo vorhanden, nicht definiert.
  • Es gibt verschiedene Parsing-Fehler.
  • Einige Webseiten im VisitScotland.com-Netzwerk verfügen über eine ungenügende Tastaturnavigation.

Einige ältere Anwendungen, darunter unsere Seiten mit Produktverzeichnissen und Produktsuchen, haben Legacy-Probleme im Bereich der Barrierefreiheit:

  • Es fehlen Label für Textfelder in Formularen.
  • Verwandte Felder in Formularen sind nicht richtig gruppiert.
  • Einige spezifische Funktionen haben keine definierte Rolle, über die Hilfstechnologien diese steuern könnten.
  • Links „Zum Inhalt wechseln” sind nicht richtig konfiguriert.
  • Einige Unterelemente können hervorgehoben, aber von Screenreadern nicht vorgelesen werden.
  • Das Vergrößern und Verkleinern funktioniert auf einigen Seiten nicht.

Wir arbeiten weiterhin an der Verbesserung unserer Webseite. Diese Probleme werden behoben, wenn unsere älteren Anwendungen überholt werden, um sie dem neuen Webseitendesign anzupassen.

Inhalte, die nicht in den Geltungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit fallen

Die folgenden Probleme bezüglich der Barrierefreiheit wurden im Facebook Messenger identifiziert:

  • WCAG 2.1.1 Keyboard
  • WCAG 1.4.10 Reflow
  • WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum)

 

Feedback und Kontakinformationen

Wir sind stets bestrebt, die Barrierefreiheit dieser Webseite zu verbessern. Wenn Sie Probleme entdecken, die auf dieser Seite nicht aufgeführt sind, oder denken, dass wir Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht erfüllen, können Sie uns auf folgenden Wegen kontaktieren:

 

Verfahren zur Durchsetzung

Die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (Equality and Human Rights Commission, EHRC) ist für die Durchsetzung der Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) (No. 2) Accessibility Regulations 2018 (die „Barrierefreiheitsverordnung“) zuständig. Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, wenden Sie sich an den Equality Advisory and Support Service (EASS).

 

Technische Informationen zur Barrierefreiheit dieser Webseite

VisitScotland ist bestrebt, seine Webseite in Übereinstimmung mit den Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) (No. 2) Accessibility Regulations 2018 barrierefrei zu gestalten.

Stand der Umsetzung

Diese Webseite entspricht teilweise dem AA Standard der Web Content Accessibility Guidelines Version 2.1. Die Nichterfüllungen sind unten aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Nichterfüllungen der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Alternative Text- oder Audiobeschreibungen sind für im Vorfeld aufgezeichnete Videos nicht verfügbar. Nutzer mit Hör- oder Sehbehinderungen können nicht auf die Videoinformationen zugreifen. Damit wird das WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.1 (Nur Audio und nur Video (voraufgezeichnet)) nicht erfüllt.

Eine korrekt formatierte Überschriftenstruktur ist nicht vorhanden, um die Navigation auf der gesamten Seite zu erleichtern. Es gibt leere Überschriftenebenen im Cookie-Banner und eine übersprungene H1-Überschrift in der oberen Navigation. Damit wird das WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) nicht erfüllt.

Auf bestimmten Seiten gibt es mehrere Sprachen, die nicht programmatisch bestimmt wurden. Sowohl unterstützende Technologien als auch herkömmliche User Agents können Text genauer wiedergeben, wenn die Sprache jeder Textpassage identifiziert wird. Damit wird das WCAG 2.1 Erfolgskriterium 3.1.2 (Sprache von Teilen) nicht erfüllt.

 

Was wir zur Verbesserung der Barrierefreiheit unternehmen

Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Webseite ständig zu verbessern. Wir erreichen dies durch:

  • die Durchführung regelmäßiger Überprüfungen der Barrierefreiheit.
  • das Einbeziehen von Nutzerfeedback, um unsere Dienste zu verbessern.
  • die Einhaltung der neuesten Best Practices und Webstandards.

Wir haben einen eigenen Kanal für Videos mit Audiobeschreibung.

 

Erarbeitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.02.2023 erarbeitet. Sie wurde zuletzt am 01.11.2023 überprüft.

Diese Webseite wurde zuletzt am 23.02.2023 getestet. Der Test wurde von Zoonou durchgeführt. Zoonou nutzt WCAG-EM, um die getesteten Seiten und die Herangehensweise der Tests zu definieren.

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